Vertragsmanagement

Die Verträge werden durch unseren Dienstleister, die EVU-Assist GmbH, Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt geschlossen

Anzeige nach Ziffer 6 Beschluss BK7-09-001 - Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens

Die Stadtwerke Quickborn GmbH macht von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 09.09.2010 (Az.: BK7-09-001) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Messstellenbetreibern/ Messdienstleistern Informationen diskriminierungsfrei zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.

Messserviceportal

Vereinbarung zu Geschäftsprozessen und Datenformaten analog zu Tenor 3 GeLi

Die Stadtwerke Quickborn GmbH bietet allen Messtellenbetreibern/ Messdienstleistern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte analog zu Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.